Schockierte Frau, die sich die Hände vor den Mund hält.

Bei Umweltstraftaten kein Blatt vor den Mund nehmen

Das Umweltstrafrecht wurde geschaffen, um Straftaten gegen die Integrität der Natur zu verhindern und zu Sanktionieren. Der Umweltschutz erfreut sich in unserer heutigen Zeit immer größer werdender Beliebtheit. Um die Natur zu schützen, ist es wichtig, dass Verstöße gegen Vorschriften des Naturschutzes gemeldet werden. Das Umweltstrafrecht stellt ein sogenanntes Nebengesetz dar und wird in verschiedene Bereich unterteilt.


Straftaten gegen die Umwelt – Umweltkriminalität

Typische Erscheinungsformen von Umweltkriminalität sind die Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft, die Freisetzung von Strahlung und Giftstoffen sowie der unsachgemäße Umgang mit Abfällen und Gefahrstoffen oder die Gefährdung von Schutzgebieten. Was als Umweltkriminalität gilt, reicht von trivial (Werfen einer Getränkedose in ein Naturschutzgebiet) bis hin zu massiven, irreparablen Schäden (Verseuchung des Trinkwassers in einem Gebiet, Verseuchung eines ganzen Gebiets mit radioaktiver Strahlung).

Der Gewässerschutz

Der Gewässerschutz umfasst alle Einrichtungen, die sich mit der Abwehr von Gefahren für die Gewässer im Land befassen. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer enthält unter anderem Strafvorschriften zur Ahndung von schwerwiegenden Verstößen.

Der Bodenschutz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt den Schutz der Böden.

Der Naturschutz

Der Schutz der Natur und die Renaturierung geschädigter Flächen fällt in die Zuständigkeit des Gesetzes zum Naturschutz. Es enthält ebenfalls Strafvorschriften.

Bekämpfung der Umweltkriminalität

Aus nationaler Sicht werden die Erscheinungsformen von Umweltkriminalität mit Mitteln des Strafrechts, des Umweltstrafrechts und des Verwaltungsrechts untersucht. Die strafrechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz waren lange Zeit nicht im Kernstrafrecht enthalten, sondern verstreut im nachgeordneten Strafrecht.
Diese Situation änderte sich erst 1980 mit dem ersten Umweltstrafgesetz (UKG). Seitdem sind wichtige Vorschriften des Umweltstrafrechts Bestandteil des Strafgesetzbuches (Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt“, §§ 324 ff. StGB) und werden daher als Straftaten eingestuft.
Das Umwelt(verwaltungs)recht kommt ins Spiel, bevor umweltschädliche Handlungen begangen werden. Darin wird festgelegt, wie mit welchen Umweltgütern (Boden, Luft etc.) umgegangen wird, welche Art und Höhe der Belastung erlaubt, welche genehmigungspflichtig und welche ausgeschlossen sind.
Aber auch andere Akteure spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung und Verfolgung von Umweltdelikten, da viele Umweltdelikte (sofort) unbemerkt bleiben und eine vollständige staatliche Kontrolle nicht durchführbar ist.
Vogel im verschmutzten Fluss, das Wasser ist voller Müll.Eine Vielzahl der Delikte gegen die Umwelt kommt durch den investigativen Journalismus ans Licht, gerade wenn es um Wirtschaftskriminalität, aber auch um Ordnungswidrigkeiten geht.
Ebenso wichtig ist die Beteiligung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure. Organisationen wie Greenpeace sorgen dafür, dass Umweltverbrechen anerkannt, verurteilt und verfolgt werden. Auch Vereinigungen aus Bürgerinnen und Bürgern bzw. andere sich selbst organisierende Gruppierungen, vor allem auf lokaler Ebene, haben die Umweltkriminalität ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.

Verstöße können nur verfolgt werden, wenn die Allgemeinheit diese meldet und nicht weg sieht. Umweltschutz geht jeden etwas an.

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